Merkblätter und Praxishinweise

Zu beachten: Besitzen Versicherungsgesellschaften oder Krankenversicherer für ihr Unternehmen ein von der Kantonalen Steuerverwaltung des Sitzkantons individuell genehmigtes Spesenreglement, geht dieses den nachfolgenden Rahmenbedingungen für SVV und santésuisse vor.

Mitteilung-002-D-2016-d vom 15. Juli 2016
Neuerungen bei der Ausfertigung des Lohnausweises ab 1. Januar 2016: Deklaration des Anteils Aussendienst bei Mitarbeitenden mit Geschäftsfahrzeug
- Beilage zu Mitteilung-002-D-2016-d vom 15. Juli 2016

Rahmenbedingungen für die einkommenssteuerliche Anerkennung von Mitarbeiterrabatten auf Versicherungsprämien

Rahmenbedingungen für die einkommenssteuerliche Anerkennung von Mitarbeiterrabatten auf Krankenversicherungsprämien

Gehaltsnebenleistungen an Mitarbeitende der dem VöV (Verband öffentli. Verkehr/Union de transports publics) angeschlossenen Unternehmen (gültig ab 1.01.2016)

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c/o Kantonales Steueramt Zürich
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ssk-csi@ksta.zh.ch

Ausbildungskurse SSK
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