Merkblätter und Praxishinweise
Zu beachten: Besitzen Versicherungsgesellschaften oder Krankenversicherer für ihr Unternehmen ein von der Kantonalen Steuerverwaltung des Sitzkantons individuell genehmigtes Spesenreglement, geht dieses den nachfolgenden Rahmenbedingungen für SVV und santésuisse vor.
(gültig ab 1.01.2016)